Zitat: „Ein einzelner Bürger darf Autoherstellern nicht vorschreiben, wie sie ihre Elektroautos zu bauen haben. Ein Mann hatte VW verklagt, weil er durch Batterieherstellung „Klima- und Gesundheitsschäden“ befürchtete. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bestätigte nach einer Mitteilung vom Mittwoch damit eine Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, das den Antrag des Mannes zuvor zurückgewiesen hatte. Dieser wollte Volkswagen durch eine einstweilige Verfügung dazu zwingen, anstelle von Batterien wasserstoffbetriebene Generatoren in den Autos zu verbauen. Seiner Auffassung nach drohten durch die Batterieherstellung große Klima- und Gesundheitsschäden. (OLG Az.: 9 W 13/19)“